Berufsausübungsgemeinschaft, Jobsharing und …
Steuern. Steuern, Rechts und Betriebswirtschaft aus einer Hand.

Berufsausübungsgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Teilgemeinschaftspraxis, Jobsharing …

 

Der Zusammenschluss mehrerer Mediziner zu einer Praxis bietet erhebliche wirtschaftliche Chancen. Die (überörtliche) Gemeinschaftspraxis kann zwischen Medizinern verschiedener oder auch gleicher Fachrichtungen gegründet werden. Verschiedene Lösungsansätze sind für eine erfolgreiche Kooperation denkbar.

  • Beratung bei der Wahl der richtigen Kooperationsform
    • Berufsausübungsgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis
    • Praxisgemeinschaft
    • Teilgemeinschaftspraxis
    • Apparategemeinschaft
    • Gesundheitszentrum
    • Laborgemeinschaft
    • Jobsharing oder . . .
  • Aufnahme eines Partners
  • Ausscheiden eines Partners
  • Prüfung von Kooperationsverträgen aus steuerlicher und rechtlicher Sicht
  • Unterstützung bei Gesprächen während der Aufnahme eines neuen Partners
  • Berechnung der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen bei den Partnern
  • Erstellung der notwendigen Verträge (z. B. Gemeinschaftspraxisvertrag)
  • Erstellung von Finanzplänen für die neue Gesellschaftsstruktur oder: was bleibt danach eigentlich übrig.

Wir beraten und begleiten Sie in allen wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen die im Zusammenhang mit der Gründung, der laufenden Abwicklung und auch der Auflösung einer Gruppenpraxis anfallen.